Telefon: 06192 202-262
Zuständig für:
Telefon: 06192 202-257
Zuständig für:
Die erstmalige Zuteilung der grauen Restmüllbehälter auf ein anschlusspflichtiges Grundstück erfolgt gemäß Hofheimer Abfallsatzung nach Bedarf . Dabei werden pro Bewohner und Woche mindestens 12 Liter Behältervolumen für den Restmüll veranschlagt.
Die folgenden Abfallgebühren sind gültig seit 2019:
80 Liter (für 1 bis 3 Bewohner) bei 14-tägiger Leerung 176,00 €/jährlich
120 Liter (für 4 bis 5 Bewohner) bei 14-tägiger Leerung 222,00 €/jährlich
240 Liter (für 6 bis 10 Bewohner) bei 14-tägiger Leerung 367,00 €/jährlich
1.100 Liter (ab 10 Bewohner) bei wöchentlicher Leerung 2.872,00 €/jährlich
Welche Leistungen beinhalten die Abfallgebühren?
Die Abfallgebühren, die nach der Größe der Restmüllbehälter berechnet werden, enthalten alle Leistungen rund um die Abfallentsorgung. Sie beinhalten die Nutzung der Restmüll-, Papier- und Biomüllbehälter, die Grünschnitt- und Sperrmüllsammlung direkt vor der Haustüre, die Elektrogroßgeräte-Sammlung sowie den Einsatz des Schadstoffmobils und die Bewirtschaftung des Wertstoffhofs.
Welche Behältergrößen für die Papier-und Biomüllsammlung gibt es?
Der zur Restmüll-Sammlung aufgestellte graue Behälter ist maßgebend bei der Behälterausstattung für die Papier- und Biomüll-Sammlung. Maximal das dreifache Volumen für die Papier- und Biomüll-Sammlung des vorhandenen Restmüllvolumens, kann zur Verfügung gestellt werden. Für Betriebe und ähnliche Einrichtungen (Gewerbe) kann die gleiche Kapazität wie die des Restmüllbehälters für Abfälle zur Verwertung gestellt werden. Zusätzlich benötigte Wertstoffbehälter über das übliche Maß hinaus können gebührenpflichtig zugeteilt werden. Die gemeinschaftliche Nutzung einer Wertstofftonne für Papier-, oder Biomüll, benachbarter Grundstücke, ist grundsätzlich möglich.
Papierbehälter gibt es in den Größen 120, 240 und 1.100 Liter. Biomüllbehälter können in den Größen 120 oder 240 Liter genutzt werden.
Sie wollen Ihren Behälterbestand verändern, was ist zu tun?
Sollte einer Ihrer Abfallbehälter einmal defekt, zu klein oder zu groß sein, haben Sie die Möglichkeit diesen tauschen zu lassen, wobei ein Austausch im Zeitraum von 12 Monaten kostenfrei ist. Jede weitere Anfahrt zum Aufstellen, Abholen oder Tauschen eines Abfallbehälters wird mit einer Gebühr von 15,00 € berechnet.
Nach der Erstauslieferung von Papier- oder Biomüllbehältern, wird jede weitere Anfahrt zur Aufstellung, Abholung, zum Wechsel oder Umtausch eines solchen Behälters, mit einer Gebühr von 15,00 € in Rechnung gestellt.
Wichtig:
Der Auftrag zur An- oder Abmeldung, der Umtausch zum größeren oder kleineren Behälter, sowie der Austausch defekter Abfallbehälter ist schriftlich vom Hauseigentümer oder von einer beauftragten Hausverwaltung zu beantragen. Die Formulare zum Anmelden, Abmelden, oder für den Tauschen eines Sammelbehälters können Sie hier herunterladen und uns per Post oder Fax unter 06192/202 5 257 zusenden.
Aufgestellt, abgeholt oder getauscht werden Restmüllbehälter bei Bedarf am letzten Mittwoch im Monat, Papier- und Biomüllbehälter am ersten Mittwoch im Monat. Für den Tausch eines Abfallbehälters benötigen wir die Barcode-Nummer des Behälters. Diese finden Sie auf dem Aufkleber des Abfallbehälters direkt unter dem Strichcode. Der Auftrag zur Aufstellung, Abholung oder zum Tausch eines Abfallbehälters, muss dem Team Abfallwirtschaft spätestens eine Woche vor dem Ausführungstermin vorliegen.
Für Betriebe und ähnliche Einrichtungen (Gewerbe) besteht die Möglichkeit der Teilnahme am Holsystem für Papier- und Biomüll, sofern der Anschluss an die städtische Müllabfuhr über ein Restmüllgefäß gegeben ist. Die Kapazität richtet sich dabei grundsätzlich nach der des vorhandenen Restmüllgefäßes.
Abfälle vermeiden schont Ressourcen und schützt Mensch und Umwelt.
Von „Abfallvermeidung“ spricht man, wenn bestimmte Abfälle „von vorneherein gar nicht erst entstehen“, d.h. wenn durch eine bestimmte Maßnahme der Material- und Stoffverbrauch insgesamt reduziert werden kann. Dies kann durch zwei unterschiedliche Strategien erreicht werden:
Abfallvermeidung ist praktizierter und direkter Umweltschutz, der die natürlichen Ressourcen schont, und auch den Geldbeutel.
Mehrweg statt Einweg:
Gerade bei den Dingen des täglichen Bedarfs lässt sich viel Abfall vermeiden. Insbesondere Mehrwegsysteme tragen ganz wesentlich zur Abfallvermeidung bei. So erreichen beispielsweise Mehrwegflaschen häufig über 40 Umläufe. Damit lässt sich die ständige Neuproduktion entsprechender Einwegverpackungen vermeiden, was darüber hinaus erhebliche Abfallmengen einspart.
Mit der neuen Pfandregelung auf viele Getränke-Einwegverpackungen (Kunststoffflaschen) entfällt ohnehin der zuvor bestehende Bequemlichkeitsvorteil der Ex-und-hopp-Verpackungen. Aber nicht nur Getränkeflaschen lassen sich mehrmals befüllen. Auch Reinigungsmittel und vieles mehr werden inzwischen in preisgünstigen, Abfall vermeidenden Nachfüllpackungen angeboten.
Manche Verpackungen, wie unnötige "Portionsverpackungen" für Konfitüre oder Kaffeesahne lassen sich auch ganz vermeiden. Ebenso überflüssig sind viele Umverpackungen, wie beispielsweise die Pappschachtel für die Zahnpastatube.
Bei Festen können Abfall und Geld gespart werden:
Papier einsparen:
Allein beim Kopieren werden in Deutschland pro Jahr 800.000 Tonnen Papier verbraucht. Wie viel von den über die Jahre gesammelten Papieren brauchen wir wirklich. Mit kleinen Verhaltensänderungen kann der Verbrauch erheblich reduziert werden.
• E-Mails im PC abspeichern statt ausdrucken.
• Werden bei einem Vortrag Kopien von allen Folien benötigt oder genügt eine Zusammenfassung?
• Papier beidseitig bedrucken.
• Recyclingpapier verwenden.
• Werbeflut reduzieren Die Aufkleber "Stopp! Bitte keine Werbung einwerfen!" reduzieren die Werbeflut im Briefkasten
Mieten statt Kaufen:
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis alles zu Abfall wird. Folglich steigen unsere Abfallmengen, je mehr wir kaufen, konsumieren und anschaffen.
Dabei lohnen sich viele Anschaffungen aus wirtschaftlicher Sicht häufig gar nicht. So wird kaum jemand auf die Idee kommen, sich für seinen Umzug eigens einen LKW zu kaufen. Der lässt sich einfacher Mieten. Ebenso wenig wird oft ein spezialisiertes Gerät so oft gebraucht, dass sich eine eigene Anschaffung rechnet, z. b. ein Gartenhäcksler oft nur im Herbst einmal gebraucht oder ein schwerer Bohrhammer einmal bei einer Baumaßnahme. Auch wenig genutzte Spezialwerkzeuge für den Heimwerker sowie Garten- oder Sportgeräte lassen sich meist problemlos ausleihen. Spezialisierte Verleihfirmen und Baumärkte bieten hier ein vielfältiges Angebot.
Vorteile:
Langlebigkeit statt ex-und-hopp:
Bei vielen Produkten kann man mit kritischem Blick und etwas technischem Sachverstand die Zuverlässigkeit und absehbare Lebensdauer mehr oder weniger einschätzen:
Darüber hinaus geben auch anerkannte Produktsiegel wie der "Blaue Engel" einen Hinweis auf die Umweltverträglichkeit.
Geringwertige Wegwerfprodukte wie Pappteller, nicht nachfüllbare Feuerzeuge und Filzstifte oder Einwegrasierer gehören zwar zum "Lifestyle" einer Ex-und-hopp-Gesellschaft, belasten jedoch zusätzlich die Umwelt. Außerdem erweisen sich viele scheinbar preiswerte "Wegwerfprodukte" am Ende oft als teurer.
Eigenkompostierung:
Ein naturnah bewirtschafteter Garten zeichnet sich durch einheimische Zier- und Nutzpflanzen aus, und auf den Verzicht von chemischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngern. Ein Komposthaufen gehört traditionell auch dazu. Die Kompostierung von Garten- und Küchenabfällen im eigenen Garten reduziert die Abfallmengen und ist ein wichtiger Beitrag natürliche Stoffkreisläufe zu schließen.
Energieaufwendig hergestellte Kunstdünger oder Pflanzenerde mit durchweg hohem, von weit her transportiertem Torfanteil können eingespart werden. Über den kurzen Weg durch den Garten zum Komposthaufen lassen sich Energie und Emissionen einsparen und biologische Abfälle verwerten.
Nicht jeder Grünschnitt und nicht alle Küchenreste eignen sich für den eigenen Kompost. Biologische Abfälle, die sich nicht für die Kompostierung eignen sind weiterhin über die braune Biotonne zu entsorgen und auf diese Weise einer alternativen Energiegewinnung zuzuführen. Eigenkompostierung und Biotonne schließen sich daher nicht aus.
Kompostieren ist keine Wissenschaft. Mit einfachen Mittel und Geräten kann jeder in seinem Garten –egal welcher Größe- aus Garten- und Küchenabfällen Kompost herstellen. Für Einsteiger stellt das Umweltbundesamt einen Ratgeber zur Verfügung, den Sie hier herunterladen können. Die gedruckte Version erhalten Sie im Rathaus.
Die Kompost-Fibel erläutert auf 34 Seiten alles Wissenswerte über die Eigenkompostierung. Sie enthält eine Schnell-Übersicht, die im Wesentlichen erläutert, worauf es bei der Kompostierung ankommt. In 6 Kapiteln erfährt der interessierte Leser, wie er aus seinen Bioabfällen wertvollen Gartendünger herstellen kann. Viel Erfolg!
Der Wertstoffhof in der Ahornstaße hat an den Feiertagen im Dezember geänderte Öffnungszeiten:
Am Samstag 24.12. und am Samstag 31.12.24 bleibt der Wertstoffhof geschlossen.
Es wird darum gebeten, abzuwägen, ob die Fahrt auf den Wertstoffhof notwendig ist. Nutzen Sie für Grünabfall auch die braune Tonne oder stellen Sie einen Kompostbehälter in einer Ecke des Gartens auf. So verringert sich der Abfall und Sie gewinnen nährstoff- und humusreiche Erde. Reduzieren Sie Ihre Fahrten auf den Wertstoffhof auf das Notwendigste.
Der Aufenthalt auf dem Wertstoffhof ist darauf zu beschränken, das Fahrzeug zu entladen, die Abfälle in die entsprechenden Container einzuordnen, um dann den Hof zügig wieder zu verlassen.
Die Öffnungszeiten sind wie folgt:
Montag von 9 bis 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr,
Freitag von 13 bis 18 Uhr,
Samstag von 9 bis 14 Uhr.
Altglas - Sammlung
Das Glas-Recycling ist ein bedeutender Beitrag zum Umweltschutz, denn bei Glas gibt es einen geschlossenen Verwertungskreislauf. Recyclingglas ist der wichtigste Rohstoff für neue Glasverpackungen. So besteht jede Flasche heute im Schnitt zu rund 60 Prozent aus „Alt“-Scherben, bei einigen Farben sogar zu 90 Prozent. Zudem lässt sich Glas beliebig oft einschmelzen und ohne Qualitätsverlust zu neuen, hochwertigen Glasverpackungen verarbeiten. Die farbliche Getrenntsammlung des Altglases erleichtert dabei die Aufbereitung erheblich.
Bundesweit gibt es mehr als 250.000 Wertstoffcontainer, die für die Altglas-Sammlung zur Verfügung stehen. Die aktive Nutzung des bekannten Sammelsystems hilft, Rohstoffe und Energie einzusparen, und sorgt zugleich dafür, dass der Verwertungskreislauf erhalten bleibt. Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 2 Millionen Tonnen Recyclingglas gesammelt und zu neuen Glasverpackungen verarbeitet.
Wichtig:
• Die Altglasbehälter sind ohne Verschlüsse und nach Farben getrennt in die Glascontainer einzuwerfen.
• Kronendeckel oder Schraubverschlüsse können in den Gelben Sack gegeben werden. Für Korken stehen im Wertstoffhof Sammelbehälter zur Verfügung.
Das gehört in die Glascontainer:
Leere Flaschen und Konservengläser von Lebensmitteln, Cremes, Shampoos, Deos (ohne Verschlüsse)
Nicht in den Glascontainer gehören:
Glühbirnen, Leuchtstoffröhren, Steingut, Porzellan, Fenster- und Flachglas, Feuerfestes Glas.
Mehr Infos finden Sie unter www.was-passt-ins-altglas.de
Einwurfzeiten:
Werktags: 7.00 – 20.00 Uhr
Nicht an Sonn- und Feiertagen!
Die Lärmbelästigung der Anwohner durch den Flascheneinwurf soll so gering wie möglich gehalten werden. Wir bitten deshalb die Einwurfzeiten zu beachten.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie vom Vertragspartner des Dualen System Deutschlands, Firma Rhenus unter der kostenfreien Telefonnummer (0800/1223255)
Altpapier ist ein wichtiger Rohstoff zur Herstellung von Recyclingpapier. Im Jahr 2012 lag der Gesamtverbrauch von Papier, Pappe und Kartonagen in Deutschland bei 20 Millionen Tonnen. Die erfassten Altpapiermengen, die der Papierindustrie zugeführt wurden, lagen bei 15,7 Millionen Tonnen. Das ergibt eine Altpapierrücklaufquote von 76 % (Quelle: www. umweltbundesamt-daten-zur-umwelt.de). Der sehr viel geringere Energiebedarf für die Papierherstellung, und die Schonung wertvoller Ressourcen - Holz und Wasser - machen den Einsatz des Altpapiers attraktiv.
Die Sammlung des Altpapiers in der blauen Tonne wird seit 2003 angeboten. Rund 80 Prozent der Hofheimer Haushalte nutzen bereits die blaue Tonne. Seit Inkrafttreten des novellierten Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Juni 2012 sind Wertstoffe, wie beispielsweise Papier, getrennt vom Restmüll zu sammeln, und wieder zu verwerten.
Maßstab zur Regelausstattung für die Einsammlung von Altpapier ist das vorhandene Restmüllgefäß. Für die Einsammlung von Abfällen zur Verwertung kann bei Zuteilung eines Restmüllgefäßes das maximal dreifache Volumen des Behältervolumens der Restmülltonne zur Verfügung gestellt werden (Regelausstattung). Vom Anschlusspflichtigen gewünschte weitere Gefäße können gebührenpflichtig zugeteilt werden. Nachbarschaftstonnen d.h. die gemeinsame Nutzung einer Tonne für benachbarte Grundstücke sind bei der Sammlung von Abfall zur Verwertung möglich.
Wichtig:
Das darf in die Papiertonne:
Nicht in die Papiertonne darf:
Achtung:
Aufgrund ihrer räumlichen Gegebenheiten haben einige Haushalte keine Stellfläche für einen Papierbehälter und können deshalb nicht an der haushaltsnahen Erfassung des Altpapiers teilnehmen. Für diese Fälle können Papier, Kartons und Kartonagen am Wertstoffhoff in der Ahornstraße kostenfrei angeliefert werden. Auch sperrige Kartonagen und größere Mengen Altpapier, wie sie nach den Festtagen oder bei einem Umzug möglicherweise anfallen und deshalb nicht mehr in den vorhandenen Papierbehälter passen, können dort abgegeben werden.
Entsorgung Transportverpackungen:
Nach § 4 der Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder stofflichen Verwertung außerhalb
der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.Transportverpackungen sind Kartonagen, Paletten, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die dazu dienen, Waren auf dem Transportweg vor Schaden zu bewahren. Die Rücknahmepflicht ist am Ort der Übergabe der Transportverpackung (bei Lieferung von Möbeln, Unterhaltungselektronik, Baustoffen, …) zu erfüllen. Das Rückgaberecht ist grundsätzlich bei Übergabe auszuüben. Für die Rückgabe darf kein Entgelt erhoben werden.
Allgemeine Verhaltensregeln bei eingeschränkter Befahrbarkeit einer öffentlichen Straße
Sofern Baustellen, Straßenfeste oder sonstige Umstände wie zum Beispiel parkende Autos ein Befahren der Straße mit dem dreiachsigen Müllfahrzeug verhindern, sind die Abfallbehälter bzw. Abfälle an der nächsten befahrbaren Straße bereitzustellen.
Seit Januar 2015 besteht die bundesweite gesetzliche Pflicht, Bioabfälle getrennt vom Restmüll zu sammeln. Für die haushaltsnahe Sammlung in Hofheim wurden die braunen Tonnen bereits 2009 eingeführt. Die Akzeptanz für die Getrenntsammlung der biologischen Abfälle ist gestiegen, nicht zuletzt, weil sie für die alternative Energiegewinnung Verwendung finden. Hofheims Bioabfälle werden der Biogasanlage Flörsheim- Wicker zugeführt und dort für die regionale Stromerzeugung eingesetzt.
Wichtig:
Sie wollen eine Biotonne bestellen? Einfach Formular ausfüllen und per Post, Fax: 06192/202 5 257 oder E-Mail: vbetzel@hofheim.de an die Stadtverwaltung schicken.
Standort:
Schattig im Sommer
Frostfrei im Winter
Befüllung:
Boden vorzugsweise mit zerknülltem Papier oder Eierkartons auslegen.
Küchenabfälle in einem geschlossenen Behälter sammeln.
Feuchte Abfälle in Zeitungspapier gewickelt in die Biotonne geben.
Laub möglichst trocken einfüllen, denn es friert im Winter schnell fest.
Mit Gartenschnitt geschichtete Küchenabfälle durchlüften den Biomüll und beugen der Geruchsbildung vor.
Reinigung:
Im Sommer die Tonne regelmäßig reinigen und austrocknen lassen.
Im Winter möglichst trocken halten, festgefrorenen Inhalt vor der Leerung eventuell vom Tonnenrand lösen.
Praktisches Zubehör:
Für die saubere, geruchsneutrale Sammlung in der Küche gibt es Bio-Eimer und Papiertüten im Handel (Baumarkt, Supermarkt, Drogerie). Beutel aus Maisstärke sind nicht mehr zu nutzen, weil diese während des Vergärungsprozesses in der Biogasanlage nicht vollständig zersetzt werden können.
Das gehört in die Biotonne:
Küchen- und Haushaltsabfälle:
Gartenabfälle:
Das gehört nicht in die Biotonne:
Verpackungsmaterialien aller Art sowie Kunststoffbänder, Stricke und Metallbänder gehören nicht in die Biotonne
Eigenkompostierung:
Ein naturnah bewirtschafteter Garten zeichnet sich durch einheimische Zier- und Nutzpflanzen aus, und auf den Verzicht von chemischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngern. Ein Komposthaufen gehört traditionell auch dazu. Die Kompostierung von Garten- und Küchenabfällen im eigenen Garten reduziert die Abfallmengen und ist ein wichtiger Beitrag natürliche Stoffkreisläufe zu schließen.
Energieaufwendig hergestellte Kunstdünger oder Pflanzenerde mit durchweg hohem, von weit her transportiertem Torfanteil können eingespart werden. Über den kurzen Weg durch den Garten zum Komposthaufen lassen sich Energie und Emissionen einsparen und biologische Abfälle verwerten.
Nicht jeder Grünschnitt und nicht alle Küchenreste eignen sich für den eigenen Kompost. Biologische Abfälle, die sich nicht für die Kompostierung eignen sind weiterhin über die braune Biotonne zu entsorgen und auf diese Weise einer alternativen Energiegewinnung zuzuführen. Eigenkompostierung und Biotonne schließen sich daher nicht aus.
Kompostieren ist keine Wissenschaft. Mit einfachen Mittel und Geräten kann jeder in seinem Garten –egal welcher Größe- aus Garten- und Küchenabfällen Kompost herstellen. Für Einsteiger stellt das Umweltbundesamt einen Ratgeber zur Verfügung, den Sie hier herunterladen können. Die gedruckte Version erhalten Sie im Rathaus.
Die Kompost-Fibel erläutert in einer Schnell-Übersicht, worauf es bei der Kompostierung ankommt. In weiteren 6 Kapiteln erfährt der interessierte Leser, wie er aus seinen Bioabfällen wertvollen Gartendünger herstellen kann. Viel Erfolg!
Elektro- und Elektronikgeräte sind aus dem täglichen Hausgebrauch nicht mehr wegzudenken. Das Angebot neuer Produktserien und Geräte wächst immer schneller. So werden häufig Geräte ausrangiert, obwohl sie noch funktionstüchtig sind. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, die Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten stärker als bisher für den gesamten Lebensweg der Geräte verantwortlich zu machen. Ziel der neuen Regelungen sind verbesserte Rücknahmesysteme und die bessere Verwertung der eingesetzten Rohstoffe. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat zu entsorgen.
Wichtig:
Elektro- und Elektronikaltgeräte gehören nicht in den Restmüll, entsprechend sind die Verkaufsverpackungen, die ein Elektrogerät beinhalten, mit einem durchgestrichenen Abfallbehälter gekennzeichnet.
Elektrokleingeräte:
Annahmestellen für Elektrokleingeräte:
Wertstoffhof Ahornstraße in Hofheim
Öffnungszeiten:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 - 18.00 Uhr
Samstag: 09.00 - 14.00 Uhr
Rhein-Main Deponie GmbH, Wertstoffhof,
Rhein-Main-Deponie-Park 1,
65439 Flörsheim-Wicker
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Samstag: 08.00 - 13.00 Uhr
Die Entsorgung ist kostenfrei
Wichtig: Batterien und Akkus müssen vor der Entsorgung aus den Geräten entnommen und separat entsorgt werden.
Achtung: Auf dem Wertstoffhof werden keine Elektrogroßgeräte angenommen.
Elektrogroßgeräte:
Anmeldung zur Abholung:
Telefon: 06122/8001-9903 Servicecenter der Meinhardt Städtereinigung GmbH & Co. KG
Annahmestelle für Elektrogroßgeräte:
Rhein-Main Deponie GmbH
Wertstoffhof
Rhein-Main Deponiepark 1
65439 Flörsheim-Wicker
Telefon: 06145/9260-3530
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 7.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Samstag: 8.00 bis 13.00 Uhr
Leuchtmittel (Glühlampen)
LED- und Energiesparlampen, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren gehören der Wertstofffraktion der Elektrogeräte an. Etwa 2,8 Milligramm des Schwermetalls Quecksilber befindet sich in jeder Energiesparlampe, in Neonröhren sogar noch mehr. Mittlerweile können 90 Prozent der Bestandteile einer LED- oder Energiesparlampe wieder der industriellen Produktion zugeführt werden. Herkömmliche Glühbirnen gehören in die Restmülltonne, alle anderen Leuchtmittel, sind über die separate Sammlung auf dem Wertstoffhof zu entsorgen. Umfangreiche Verbraucherinformationen über die Entsorgung von Altlampen sind unter www.lightcycle.
de zu finden.
Alternative Rücknahmesysteme bieten Hersteller oder Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten an: Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern sind verpflichtet, beim Verkauf eines neuen Elektro-oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen. Kleine Altgeräte (keine Kante darf länger als 30 Zentimeter sein) sind in haushaltsüblichen Mengen von den Vertreibern zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden darf.
Grünabfälle sind wertvolle Rohstoffe, die getrennt vom Restmüll zu sammeln sind und bei der Herstellung von Komposten Verwendung finden. Komposte enthalten Haupt- und Spurenelemente, die abgebauten
Humus auf einfache Weise ersetzen können. Der Kompost verbessert die Eigenschaften des Bodens, erleichtert die Bearbeitung und somit dessen Fruchtbarkeit. Die Grünabfälle der Straßensammlung und der Sammlung auf dem Wertstoffhof werden zur Kompostieranlage Weilbach gebracht.
Wichig:
Die Standplätze des Dezentralen Bringsystems (DB) sind:
Das gehört zum Grünschnitt:
Wichtig: Laub, Gras und kleine Abschnitte müssen in speziellen, verrottbaren Papiersäcken am Straßenrand vor dem Grundstück bereitgestellt werden. Die Papiersäcke sind im Bürgerbüro des Rathauses, in den Außenstellen der Stadtteile und in ausgewählten Geschäften erhältlich und kosten 1,20 €.
Nicht zum Grünschnitt gehören:
Achtung: Ist bei der Grünschnittsammlung eines der Materialien dazugelegt, welches nicht der Grünschnittfraktion angehört, bleibt das Bereitgestellte komplett liegen. Es wird nichts aussortiert.
Die Weihnachtsbaum-Sammlung wird von den Jugendfeuerwehren der Stadt Hofheim organisiert. Der Termin ist im Abfallkalender bekanntgegeben.
Verkaufsverpackungen, sogenannte Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoffen, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien, sind getrennt vom Restmüll zu sammeln und zur Abholung bereitzustellen. Die Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet die deutsche Wirtschaft, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken. Auf Grundlage der VerpackV wurden in Deutschland sogenannte duale Systeme eingerichtet, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung eine flächendeckende haushaltsnahe Sammlung und eine anspruchsvolle Verwertung von Verkaufsverpackungen gewährleisten.
Wie funktioniert das System?
Hersteller und Händler zahlen für die Teilnahme an dem Lizenzverfahren Gebühren. Die Verkaufsverpackungen sind entsprechend mit einem Lizenzsiegel (z.B. der grüne Punkt) gekennzeichnet. Die Entsorgungskosten dieser Verkaufsverpackungen sind in die Marktpreise eingerechnet. Die Verbraucher entsorgen die Verkaufsverpackungen über gelbe Säcke oder über gelbe Tonnen. Die dualen Systeme (DSD) schreiben die Leistungen für Sammlung, Transport und Verwertung der Verkaufsverpackungen gemeinschaftlich aus und schließen die Verträge ab. Private oder auch kommunale Entsorger sammeln die Verkaufsverpackungen im Auftrag der Dualen Systeme ein und organisieren die vorgeschriebene Wiederverwertung. Recyclingunternehmer stellen aus den Abfällen wieder verwertbare Rohstoffe her oder
bereiten sie auf. Verpackungshersteller verarbeiten diese Sekundärrohstoffe und führen diese im Sinne der Kreislaufwirtschaft wieder den Herstellern und dem Handel als Grundlage für ihre Produkte zu.
Wichtig:
Ausgabestellen für gelbe Säcke:
Das gehört in den gelben Sack:
Verpackungen restentleert aber nicht unbedingt gespült in die Sammlung geben.
Nicht in den gelben Sack gehören:
Die Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zu beachten ist außerdem:
Transportverpackungen wie Folien von Paletten, Luftpolsterfolien, Verpackungsstyropor und Verpackungsbänder die insbesondere im Gewerbebereich anfallen, gehören nicht in den gelben Sack. Auch Gewerbeabfälle aus Kunststoff wie Kanister, Fässer etc. gehören nicht der Kategorie der lizenzierten Verkaufsverpackungen an.
Noch Fragen ?
Gelbe Behälter für die Sammlung der Verkaufsverpackungen können nicht bei der Stadtverwaltung bestellt werden. Die Organisation der Sammlung obliegt den Dualen Systemen Deutschlands. Weitere Informationen über die Sammlung von gebrauchten Verkaufsverpackungen finden Sie unter www.muelltrennungwirkt.de .
Lebensgewohnheiten mit Folgen
Der Genuss von Getränken, Nahrungsmitteln und Zigaretten in öffentlichen Bereichen - auf dem Weg zur Arbeit oder zur Schule, in der Mittagspause oder auf dem Weg nach Hause - hat sich zu einer Lebensweise entwickelt, die fast schon selbstverständlich mit negativen Nebenerscheinungen verbunden ist. Verkaufsverpackungen aus Plastik und Glas, Essensreste und Kippen landen nur zu oft ungeniert auf der Straße, in angrenzenden Privatgärten oder öffentlichen Grünflächen. Überfüllte öffentliche Abfallbehälter gehören an vielen Wegen und Plätzen zum alltäglichen Straßenbild, genauso wie Standorte mit Abfallbehälter, an denen mehr Abfall neben als im Behälter liegt. Illegal abgeladene Abfälle auf öffentlichen Straßen, leer stehenden privaten Grundstücken, in Parks oder im Wald sind keine Seltenheit mehr. Abgemeldete Autos und kaputte Fahrräder werden am Straßenrand abgestellt und bleiben stehen. An Glascontainern und vor den verschlossenen Toren des Wertstoffhofs werden Abfälle abgeladen, die dort nicht hingehören. Wilde Abfallhalden ziehen neuen Abfall an, innerhalb kurzer Zeit entstehen kleine Müllhalden, die absolut überflüssig
Kaufverhalten
Die Werbeflut der Hersteller und des Einzelhandels hat das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig verändert. Durch das veränderte Kaufverhalten haben wir uns zur Ex-und-Hopp-Gesellschaft
entwickelt, leider zum Nachteil für Umwelt und Natur. Immer kürzer ist die Lebensdauer der Gebrauchsgüter. In immer kürzeren Zeiträumen entstehen komfortablere, schnellere und kreativere Produkte, die auf dem Markt beworben und gekauft werden. In der Konsequenz wachsen die Müllberge immer schneller, die Ressourcen werden knapper. Für die Unterhaltung der öffentlichen Abfallbehälter müssen jährlich mehr als 100.000 Euro bereitgestellt werden, für das Einsammeln und Entsorgen wild abgelagerter Abfälle zusätzlich ca. 12.000 Euro. Diese vermeidbaren Kosten gehen zu Lasten der Allgemeinheit und könnten sicher für sinnvollere Zwecke eingesetzt werden..
Abfallrecht - Abfallsatzung
Wer Abfall hat, ist , diese umweltgerecht zu entsorgen. Die Hofheimer Abfallsatzung enthält die Regelungen für die Entsorgung von Abfällen im gesamten Stadtgebiet. Sie ist untergeordnetes Recht zum Abfallrecht (AbfR). Wer ordnungswidrig Handel und dies nachweisbar ist, muss damit rechnen, dass sein Handeln ordnungsrechtliche Folgen hat.
Abfalltrennung und -Entsorgung - wie sie richtig ist:
Die Hofheimer Abfallwirtschaft bietet eine umfangreiche Abfallentsorgungs- und Wertstoffsammelstruktur mit Hol- und Bringsystem an. Abfälle zur Verwertung sind je nach Art, zum Beispiel im Gelben Sack, in der Papiertonne oder in der Biotonne, in einem der öffentlichen Glascontainer oder auf dem Wertstoffhof zu sammeln. Abfälle zur Beseitigung gehören in die Restmülltonne, zur Sperrmüllabfuhr oder auf den Recyclinghof des Deponieparks Flörsheim-Wicker. Viele Entsorgungsmöglichkeiten sind kostenfrei. Nutzen Sie diese komfortablen Möglichkeiten, die kaum einen Wunsch in der Entsorgung offen lassen. Gerade angesichts dieses komfortablen Systems sind illegale Müllablagerungen umso unverständlicher.
Aktionstage zum Mitmachen
Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger engagieren sich bereits seit Jahren für ein sauberes Hofheim. Mit Unterstützung der städtischen Abfallwirtschaft finden in jedem Jahr freiwillige Sammel-Aktionen statt. Vorbild dafür ist Deutschlands größte und älteste Umweltkampagne „Sauberhaftes Hessen“ gegen das Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichen Plätzen und in die Natur - auch „Littering“ genannt. Informationen zu der Kampagne erhalten Sie unter www.sauberhaftes-hessen.de. Wenn Sie Interesse haben mitzumachen bzw. illegal abgelagerte Abfälle anzuzeigen, steht Ihnen bei der Stadt Hofheim das Team Abfallwirtschaft unter Tel. 06192/202-262, 202-257 oder per E-Mail unter rackermann@hofheim.de zur Verfügung.
Ein naturnah bewirtschafteter Garten zeichnet sich durch einheimische Zier- und Nutzpflanzen aus, und auf den Verzicht von chemischen Pflanzenschutzmitteln und mineralischen Düngern. Ein Komposthaufen gehört traditionell auch dazu. Die Kompostierung von Garten- und Küchenabfällen im eigenen Garten reduziert die Abfallmengen und ist ein wichtiger Beitrag natürliche Stoffkreisläufe zu schließen.
Energieaufwendig hergestellte Kunstdünger oder Pflanzenerde mit durchweg hohem, von weit her transportiertem Torfanteil können eingespart werden. Über den kurzen Weg durch den Garten zum Komposthaufen lassen sich Energie und Emissionen einsparen und biologische Abfälle verwerten.
Nicht jeder Grünschnitt und nicht alle Küchenreste eignen sich für den eigenen Kompost. Biologische Abfälle, die sich nicht für die Kompostierung eignen sind weiterhin über die braune Biotonne zu entsorgen und auf diese Weise einer alternativen Energiegewinnung zuzuführen. Eigenkompostierung und Biotonne schließen sich daher nicht aus.
Kompostieren ist keine Wissenschaft. Mit einfachen Mittel und Geräten kann jeder in seinem Garten –egal welcher Größe- aus Garten- und Küchenabfällen Kompost herstellen. Für Einsteiger stellt das Umweltbundesamt einen Ratgeber zur Verfügung, den Sie hier herunterladen können. Die gedruckte Version erhalten Sie im Rathaus.
Die Kompost-Fibel erläutert auf 34 Seiten alles Wissenswerte über die Eigenkompostierung. Sie enthält eine Schnell-Übersicht, die im Wesentlichen erläutert, worauf es bei der Kompostierung ankommt. In 6 Kapiteln erfährt der interessierte Leser, wie er aus seinen Bioabfällen wertvollen Gartendünger herstellen kann. Viel Erfolg!
Die wichtigsten Hinweise über die Getrenntsammlung der Abfälle, Adressen und Kontakte, sowie eine bebilderte Trennhilfe haben wir zu einer 2-seitigen Übersicht zusammengestellt. Die Kurzinfo steht in den Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Türkisch zur Verfügung und kann hier mit einem Klick auf die gewünschte Sprache heruntergeladen werden.
Die Restmüllabfuhr versteht sich in Deutschland als Teil kommunaler Daseinsvorsorge und wird von den Kommunen als Pflichtaufgabe wahrgenommen. Im Rahmen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist es Ziel und Zweck, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, um nachhaltig Ressourcen zu schonen und die umweltverträgliche Beseitigung von Abfällen zu sichern. In der städtischen Abfallsatzung ist unter diesen Aspekten auch eine Überlassungspflicht der Haushaltsabfälle geregelt, die einen Anschluss- und Benutzungszwang an die Restmüllabfuhr für die Eigentümer/Nutzer eines Grundstücks vorsieht.
Was versteht man unter Restmüll, wo wird er entsorgt?
Alle festen nicht wieder verwertbaren Abfälle aus Haushalten werden bei der Haus- oder Restmüllabfuhr eingesammelt und umweltschonend heute zumeist in Müllverbrennungsanlagen sowie Müllheizkraftwerken beseitigt. Hierzu gehören auch die hausmüllähnlichen Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben sowie aus Schulen, Lagern aller Art, Geschäfts- und Verwaltungsgebäuden und Krankenanstalten, soweit sie zum Einfüllen in die zugelassenen Gefäße geeignet sind.
Die Entsorgung des Restmülls, auch Abfall zur Beseitigung genannt, erfuhr ab 2005 eine bedeutende Änderung bei der die direkte Entsorgung auf Deponien verboten wurde. Dort dürfen nur noch vorbehandelte Abfälle (z.B. durch Verbrennung anfallende Schlackereste) eingebracht werden. Damit sollte verhindert werden, dass es durch die Umsetzung organischer Substanzen zur Freisetzung von Schadstoffen kommt, die über das Sickerwasser und Deponiegas die Umwelt beeinflussen.
Wichtig:
• Die Restmüllabfuhr findet im zweiwöchentlichen Rhythmus statt.
• 1100l-Gefäße werden wöchentlich geleert.
• Auf Antrag können auch 240l –Gefäße gegen Aufpreis wöchentlich geleert werden.
• Die Abfuhrtermine sind im Abfallkalender veröffentlicht.
Das gehört in die Restmülltonne:
In die Restmülltonne gehört alles, was bei der getrennten Sammlung übrigbleibt.
Das gehört nicht in die Restmülltonne:
Stoffe, die getrennt gesammelt und wiederverwertet werden können.
Wenn die Tonne einmal nicht reicht:
Neben den Restmüllgefäßen können auch „bezahlte (orange) Müllsäcke“ zusätzlich verwendet werden. Wichtig! Diese werden nur in Verbindung mit einer bereitgestellten Restmülltonne abgefahren. Die Säcke sind in verschiedenen Hofheimer Geschäften, den Außenstellen sowie im Bürgerbüro für 3,80 ¤/Stück erhältlich.
Ihre Mithilfe ist gefordert:
Sofern Baustellen oder sonstige Umstände wie z.B. parkende Autos, Schnee oder spiegelglatte Fahrbahnen ein Befahren der Straße mit dem dreiachsigen Müllfahrzeug verhindern, sind die Abfallbehälter bzw. Abfälle an der nächsten befahrbaren Straße bereitzustellen. Sollte dies auch durch extreme Witterungsverhältnisse nicht möglich sein, wird die Abholung auf den nächsten Abfuhrtermin gemäß Müllkalender verschoben.
Abfälle, die im Behälter keinen Platz mehr finden, können dann in handelsüblichen stabilen Abfallsäcken zum Abfallbehälter dazugestellt werden. Zusätzlich angefallenes Altpapier kann auf dem Wertstoffhof entsorgt werden. In diesen Ausnahmefällen ist satzungsgemäß eine Erstattung von Abfallgebühren nicht möglich.
Probleme in der kalten Jahreszeit:
Eingefrorene Behälter sind nach der Leerung oft nur unzureichend geleert.
Vor der Leerung sollte der Zustand überprüft werden. Leicht angefrorener Müll ist zu lockern. Hilfreich ist es, Abfälle in ausgekühltem Zustand in Zeitungspapier oder Tüten verpackt in die Abfallbehälter zu geben. Den Tonnenboden mit Eierschachteln oder Zeitungspapier auszulegen, erleichtert ebenfalls das Entleeren der Behälter.
Sonderabfälle enthalten gefährliche Stoffe. Deshalb werden sie getrennt vom Haus- und Sperrmüll gesammelt und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt. Nach hessischem Abfallrecht sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Sammlung der Sonderabfall-kleinmengen aus Haushalten und kleinen Betrieben zuständig. Für den Main-Taunus Kreis erfüllt diese Aufgabe die Rhein-Main-Abfall (RMA) GmbH. Für die haushaltsnahe Sammlung sind die RMA-Schadstoffmobile im Einsatz. Zusätzlich betreiben die RMD und RMA eine stationäre Annahmestelle für gefährliche Abfälle am Deponiepark Flörsheim-Wicker.
Die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung der gesammelten Sonderabfälle erfolgt durch die Hessische Industriemüll GmbH (HIM) in Biebesheim.
Gefährliche Stoffe sind in der Regel mit einem Symbol für
ätzend, giftig, hochentzündlich oder gesundheitsschädlich, besonders gekennzeichnet
Wichtig:
Welche Sonderabfälle können am Sondermüllmobil abgegeben werden:
Abbeizmittel, Abflussreiniger, Backofenreiniger, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Entkalker, Entwicklerbäder, Farben, Feuerlöscher, Fixierbäder, Fleckenentferner, Frittierfette, Frostschutzmittel, Herdreiniger, Holzschutzmittel, Kaltreiniger, Klebstoffe, Kosmetika, Lacke, Laugen, Leim, Lösemittel, Metallreiniger, Mottenschutzmittel, Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer, Rostschutzmittel, Salmiakgeist, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Terpentin, Verdünner, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponentenkleber.
Nicht am Sondermüllmobil abgegeben werden dürfen:
Asbesthaltige Abfälle, belastete Althölzer, Dachpappe, künstliche Mineralfasern (Glaswolle, Steinwolle), Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren und Reifen (Entsorgung Wertstoffhof in der Ahornstraße, teilweise gegen Gebühr), Gasflaschen, explosive, radioaktive und infektiöse Abfälle. Nähere Informationen zu Entsorgungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der RMA GmbH unter Telefon: 069/800 52-140, -142, -144 und auf der Homepage www.rmaof.de
Termine und Standzeiten:
Die Standzeiten des Sondermüllmobils sind im Abfallkalender zu erfahren.
An jedem ersten Samstag im Monat können auch auf dem Recyclinghof des Rhein-Main Deponieparks in Flörsheim-Wicker Sonderabfälle in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr abgegeben werden. In den anderen Wochen ist die Sammelstelle freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr geöffnet.
Als Sperrmüll bezeichnet werden sperrige Gegenstände (Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände) die wegen ihrer Größe (nicht wegen ihrer Menge), nicht in die grauen Restmülltonnen passen und die bei einem Umzug mitgenommen werden.
Der eingesammelte Sperrmüll wird in der Wertstoffsortieranlage des Deponieparks Flöhrsheim - Wicker in einer nach modernsten Gesichtspunkten erstellten Sortierung getrennt. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Restabfälle geleistet. Dort werden jährlich ca. 40.000 t Gewerbeabfälle und Sperrmüll darunter ca. 1.000 -1.200t aus Hofheim sortiert und der Verwertungskette zugeführt. Das Ergebnis sind sortenreine Sekundärrohstoffe, Rohstoffe die sonst aufwendig und mit hohem Energieeinsatz gewonnen werden müssten. Hauptsächlich sind folgende Wertstoffe im Sperrmüll enthalten:
Altholz, Kunststoffe, Teppiche, Eisen und Nichteisenmetalle.
Unter Beachtung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist in der städtischen Abfallsatzung im Rahmen der Hausmüllsammlung auch die Entsorgung des Sperrmülls geregelt.
Wichtig:
• Die Sperrmüllsammlung erfolgt viermal jährlich, je einmal im Quartal, Die Müllabfuhr fährt dabei zu den im Abfallkalender genannten Terminen durch alle Straßen. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
• Maximal 1,5 m³ Sperrmüll dürfen zu einem Termin vor dem Grundstück bereitgestellt werden.
• Große oder schwere Gegenstände sind vorher zu demontieren (einzelne Gegenstände sollen nicht länger als 2 m und nicht schwerer als 50 kg sein).
• Die Sperrmüllabfuhr ist keine erweiterte Hausmüllabfuhr. Die Mitarbeiter der Müllabfuhr sortieren den Sperrmüll nicht aus d.h. mit Rest- oder Sondermüll vermischter sperriger Abfall wird nicht abgefahren.
• Sperrgut erst am Vorabend des Abholtermins bereitstellen
• Bereitstellung im öffentlichen Straßenraum - auf dem Gehweg oder äußeren Straßenrand vor dem eigenen Grundstück bzw. Mietwohngrundstück.
• Sperrmüll am Straßenrand ohne Beeinträchtigung des Verkehrs bereitstellen.(Abfuhr aus Hof- oder Garageneinfahrten erfolgt nicht)
• Keine öffentlichen Grünflächen für die Lagerung von Abfallgütern nutzen um Schäden zu vermeiden.
• Die Beseitigung liegengebliebener Abfälle hat durch den jeweiligen Grundstücksbesitzer vor dessen Grundstück der Abfall auf der öffentlichen Straße lagert, zu erfolgen
Was wird gesammelt?
Sofas, Sessel, Schränke, Stühle, Betten, Liegen, Kellerregale (ohne elektrische bzw. elektronische Bauteile), Matratzen, Fahrräder, Teppiche und Teppichbodenreste (verschnürt aber nicht verpackt)
Gas-, Öl- und Kohleöfen (Schamottsteine bzw. Öl muss entfernt werden)
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Elektro- und Elektronikschrott (z.B. Fernsehgeräte, Computer, Radios, Elektrogroßgeräte wie Herde Kühlschränke usw. Rasenmäher, Elektrokleingeräte)
Sonderabfälle(Lacke, Batterien, Ölkanister)
Gegenstände die mit einem Haus fest verbunden waren
Umbau und Abbruchmaterial(Türen, Fenster, Vertäfelungen, Fußböden, Tapeten, , Sanitäreinrichtungen, Bauschutt, Baustellenabfälle, Bauholz, Dachlatten, Ziegel, Zäune)
Holz aus dem Außenbereich (Gartenhäuser, -geräte, -bänke, Rankgitter, Sandkasten u.ä.)
Heizkessel und Öltanks, Nachtspeicheröfen
Kraftfahrzeuge sowie Fahrzeugteile (z.B. Auspuffanlagen, Autoreifen, Spoiler)
Haus-/Restmüll der in ein zugelassenes Müllgefäß passen würde und alle Arten von Sonderabfällen, Schadstoffe, gewerbliche Abfälle sowie Behälter jeder Art, die mit Restmüll gefüllt sind und die wegen ihrer Größe und Beschaffenheit nicht in ein Restmüllgefäß passen.
In Säcke und Kartons verpackte Kleinigkeiten
Achtung:
Zwischen den über die Müllgebühren abgedeckten Abholterminen haben Sie die Möglichkeit den Sperrmüll auf der Deponie Wicker bzw. über örtliche Entsorger gegen Entgelt zu entsorgen.
Die Sammlung von Wertstoffen getrennt vom Restmüll, gehört seit geraumer Zeit zu unseren täglichen Pflichten, die dem Ziel dienen, natürliche Ressourcen zu schonen, sowie Mensch und Umwelt zu schützen.
Der Wertstoffhof in der Ahornstraße ist zu einer Institution geworden. Rund 7000 Fahrzeuge monatlich wurden bisher auf dem Wertstoffhof gezählt. Die dort gesammelten Wertstoffe, werden zum größten Teil in die Sortieranlage des Deponieparks Flörsheim–Wicker gebracht und einer sortenreinen Trennung unterzogen. Nach ihrer Veredlung in einer Aufbereitungsanlage steht einer Wiederverwertung der sogenannten Sekundärrohstoffe nichts mehr im Wege. Aufbereitetes Altholz wird vor Ort direkt dem Biomassekraftwerk zugeleitet.
Öffnungszeiten:
Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr
Samstag: 9.00 – 14.00 Uhr
Wertstoffe, die kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen (120 Liter pro Anfahrt) angeliefert werden können:
Bauschutt, Batterien aller Art, CD`s und CD-Roms, Elektrokleingeräte (Toaster, Mixer, Bügeleisen, Rasierer, CD-Payer, Telefonanlagen, Kabel, …), Glas farblich getrennt, Grünabfälle (0,5 m³ pro Anlieferung), Kunststoffe aller Art, gelbe Säcke befüllt mit Verkaufsverpackung ohne Metallverpackung, wie Dosen und Alu-Schalen, Korkreste, Flaschenkorken aus Naturkork, Metallschrott, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Holz unbehandelt, Papier und Pappe, Styropor(Formteile, Chips), Tonerpatronen, Windeln.
Wertstoffe, die gegen Gebühr angeliefert werden können:
Baustellenmischabfälle, wie beispielsweise Gemische aus mineralischen Abfällen wie Bauschutt und Erde, Keramik, Baustoffe auf Gipsbasis, Gipsplatten und Leichtbaustoffe. Gemische mit Holz, Papier, Folien, Glas, sowie Bodenbeläge, Kunststoffe, Metalle und Dämmmaterialien aus Styropor oder Styrodur.
Höhe der Gebühren ab 01.01.2022:
Kleinmengen bis 50 Liter 14,50 €
Kofferraumladung 40,00 €
pro 100 Liter: 72,00 €
Holzschutzmittelbehandelte Gebrauchshölzer wie z.B. Bahnschwellen, Jägerzäune, Palisaden, Fenster, Konstruktionshölzer, Holz aus dem Außenbereich wie Gartenbau, Gartenhütten, Möbel etc.
Höhe der Gebühren ab 01.01.2022:
Kleinmengen bis 50 Liter 8,00 €
Kofferraumladung 26,00 €
pro 100 Liter: 49,00 €
Fenster und Türen ohne Glas: 7,00 € / Stück
Altreifen mit Felge: 7,00 € / Stück
Altreifen ohne Felge: 5,50 € / Stück
Achtung: Asbesthaltige Abfälle und Mineralfasern gehören nicht zu den Baustellenmischabfällen. Asbesthaltige Abfälle müssen gesondert in sogenannten Big Bags, Mineralfasern in mindestens 0,4 mm starker Folie verpackt auf dem Recyclinghof des Deponieparks Flörsheim-Wicker (Telefon 06145/ 9260-0) oder bei der Firma Meinhardt in Hofheim – Wallau (Telefon 06122/8001-0) gegen Gebühr entsorgt werden.
Haus- und Sperrmüll werden auf dem Wertstoffhof nicht angenommen. Gut erhaltene Gebrauchsgegenstände, die zum Entsorgen zu schade sind, können jedoch auf dem Wertstoffhof in der Geschenkeecke zum weiteren Gebrauch für andere zur Verfügung gestellt werden.
Die angelieferten Abfälle zur Verwertung dürfen ausschließlich aus privaten Hofheimer Haushaltungen stammen und die üblichen haushaltsmäßigen Mengen (120 Liter pro Anfahrt) nicht übersteigen. Die Anlieferung von Abfällen zur Verwertung aus Gewerbe und Industrie und anderen Kommunen ist nicht gestattet.
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